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Alter(n)sgerechte Arbeitsgestaltung

Seminar 23. - 24.04.2008 in Teltow

Bedingungen für eine alter“n“sgerechte Arbeitsgestaltung

Parallel zur Themenwoche in den Medien lud die Region Berlin-Brandenburg zu einem Seminar über alter“n“sgerechte Arbeitsgestaltung ein!

"Halten wir gesund bis zur Rente durch?" hieß die Fragestellung und es wurde nach Antworten gesucht: Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um es den Beschäftigten zu ermöglichen, tatsächlich bis zum Eintritt ins Rentenalter sinn- und anspruchsvoll arbeiten zu können?

Viele engagierte Betriebsräte diskutierten zusammen mit dem Geschäftsführer der Region Berlin-Brandenburg, Uwe Ledwig, der Sekretärin zur Ausbildung, Katrin U. Henning, dem Rechtsanwalt Thomas Meyer sowie der Organisationsberaterin Claudia Dunst, über die Anforderungen an die betriebliche Weiterbildung und das lebenslange Lernen in den Betrieben.
Ab dem Jahr 2012 wird die Altersgrenze zum Erreichen des Rentenalters schrittweise auf 67 angehoben, und das, obwohl nicht genügend ausreichend bezahlte Arbeit vorhanden ist
Die Gewerkschaft NGG hat sich positioniert und ist gegen eine Erhöhung des Rentenalters!
Aber wie sieht die Realität in den Betrieben aus?
• Die berufliche und persönliche Entwicklung scheint heute mit 45 Jahren abgeschlossen!
• In den meisten Betrieben sind Arbeitsbedingungen und Personalpolitik nicht darauf gerichtet, den Beschäftigten einen gesunden Verbleib im Arbeitsleben bis zur Rente zu ermöglichen!
• Fast 40% der deutschen Betriebe haben keine Beschäftigten mehr über 50 Jahre!
• Älterwerden ist nicht mehr bestimmt durch einen zeitlich definierten, biologischen Zeitabschnitt
• Den Verlauf des Älterwerdens und das Schicksal bestimmen materielle, soziale und gesellschaftliche Bedingungen!
• Die meisten Unternehmen sind bisher unzureichend auf den demografischen Strukturwandel eingestellt!
• Es überwiegt noch die Praxis, mit jungen, schlanken und ausgelesenen Belegschaften zu produzieren!
Altersgemischte Teams mit jungen und älteren Beschäftigten sind weiterhin die Ausnahme, Konkurrenzdenken und Abschottung erschweren weiterhin den notwendigen Wissens- und Erfahrungsaustausch!
Bei Beschwerden der älteren Beschäftigten hat man bisher die Ursachen im Lebensalter gesehen.
Bei jüngeren Beschäftigten, die beispielsweise über Rückenschmerzen klagten, schaute man sich die Arbeitsbedingungen genauer an, und stellte fest, dass der Bürostuhl nicht ergonomisch war und einseitige Belastungen oder Bewegungsmangel vorlagen, oder evt. Stress verantwortlich ist.
Bei älteren Arbeitnehmern macht man sich erst gar keine Mühe – als Ursache gilt sehr oft das Alter.
Aber unergonomische Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen führen erst im Laufe der Zeit zu Erkrankungen und die Arbeitsbedingungen vieler jüngerer Beschäftigten sind nicht so, dass man 30 oder 40 Jahre und länger dort arbeiten kann!
Der Teilnehmer des Seminars stellen fest: es gibt keinen unmittelbaren betriebswirtschaftlichen Anreiz für betriebliche Prävention!

Die Weichen müssen jetzt für die Zukunft gestellt werden!

Der DGB entwickelte ein gewerkschaftliches Leitbild alter“n“sgerechter Arbeitsgestaltung:
• Arbeit wieder ein gesundes Maß geben,
• Zukunftsperspektiven für „Ältere“,
• Vorsorge für alle Altersgruppen fördern,
• Balance von Arbeit und Leben
Auf mehren Eben für Reformansätze: eine Unternehmenspolitik, die Menschen lediglich als Kostenfaktor statt als wichtigste Ressource betrachtet, wird auch die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht bewältigen können!
Die Arbeitgeber sind auch finanziell in der Pflicht!
Die EU- Richtlinie 89/391/EWG: „Die Verbesserung von Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellen Zielsetzungen dar, die keinen rein wirtschaftlichen Überlegungen untergeordnet werden dürfen!
Diese Richtlinie ist Grundlage für das deutsche Arbeitsschutzgesetz!
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Jahr 2006 das 200-Millionen-Programm: Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen (WeGebAU) aufgelegt!
Die Nachfrage war allerdings bisher gering. Bis August 2007 waren erst 5,4 Mio Euro abgerufen worden!

Die beteiligten Betriebsräte machten einen Selbstcheck ihrer Betriebe und nahmen als Schlussfolgerung für ihre zukünftige Arbeit mit: die berufliche und persönliche Planung will überlegt sein, das Betriebsverfassungsgesetz bietet unter anderem eine gute Grundlage für betriebliche Weiterbildung!
Betriebsräte haben Einfluss und nutzen diesen zur Prävention und Absicherung alter“n“sgerechter Arbeit!

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